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Online-Theorie

Ab Dienstag, den 5. Mai beginnen wir zu den ursprünglichen Zeiten (Mo-Do 19:00-20:30 Uhr) mit der Online-Theorie über das Meetingtool "Zoom". Nach dem Klicken auf den Button "Online-Theorie" werdet ihr aufgefordert einen Benutzernamen sowie Passwort einzugeben. Ruft uns bitte an den Theorietagen ab 17:30 Uhr unter der Rufnummer 02236/381479 (Büro) an, wenn ihr teilnehmen wollt und ihr erhaltet die Zugangsdaten.

Einlass in den Online-Theorieraum bzw. in den Warteraum ist jeweils ab 18:45 Uhr.


Alle weiteren Informationen bezüglich "Zoom" erhaltet ihr nach Klicken auf den Button. Die Installation einer Software ist nicht zwingend notwendig, die Anwendung kann auch über den Browser erfolgen. Allerdings ist die aktive Teilnahme mit Bild und Ton verpflichtend. 


Wem dies technisch nicht möglich sein sollte, der meldet sich bitte. Wir finden für alles eine Lösung!



Aktuelles:

21.5.2020, 16:30, wir Fahrschulen haben die Terminbestätigungen für praktische Prüfungen für die 24. Kalenderwoche bekommen. Der TÜV Rheinland hat uns allen 2/3 der angeforderten Prüfungen gestrichen, das wird vermutlich auch nicht so schnell besser werden. Wir Fahrschulen könnten wirtschaftlich arbeiten und die von euch ersehnten Führerscheine in der erforderlichen Anzahl mit euch zusammen machen. Einzig und alleine der TÜV Rheinland ist nicht in der Lage bzw. will nicht prüfen. In anderen Regionen Deutschlands - außer beim TÜV Rheinland - besteht das Problem so nicht. Wenn ihr eurem verständlichen Ärger Luft machen wollt und uns bei unserem Kampf für den Erhalt der Fahrschulen unterstützen wollt, gibt es dafür zwei Möglichkeiten (am besten beides machen):


1. Schickt bitte eine Protestmail an den TÜV Rheinland und fordert von diesem trägen Monopolisten euer Recht ein geprüft zu werden. Ihr werdet vermutlich keine Antwort bekommen. Setzt mich bitte in cc, ich werde die Mails sammeln und an das Verkehrsministerium weiterleiten. Sollte jemand, wider allen Erwartungen, doch mal eine Antwort bekommen, die dann bitte auch an mich weiterleiten.


TÜV: XXXXXXXX@de.tuv.com

meine Mailadresse: luvozi@gmx.com 


Derzeit existiert nach unserer Kenntnis keine funktionierende Beschwerdeadresse.


2. Jeder, der sich über die einzig und alleine vom TÜV Rheinland verursachte Misere ärgert, ausdrücklich jeder, auch zum Beispiel eure Eltern, Onkels, Tanten, Geschwister und Freunde. Kommt Bitte zu den Öffnungszeiten in der Fahrschule vorbei, dort liegt eine Protest-Unterschriftenliste aus. Die Listen liegen in vielen Fahrschulen aus, wir Fahrschulen im Rheinland wollen die Unterschriften gemeinsam, eventuell verbunden mit einer Protestfahrt, zum Vorgesetzten des TÜV Rheinland bringen: Herr Landseverkehrsminister Hendrik Wüst, wir kommen!!!


Für die theoretische Prüfung gilt nach wie vor: wendet euch mit viel Zeit und noch mehr Geduld an die Hotline des TÜV, Tel.: 0800 8838 8838 und macht danach eurem Frust per Mail an Herrn XXXXXXX Luft. Der kann zwar auch nix dafür, aber das ist nunmal euer Ansprechpartner beim TÜV.


Wichtig: Spätestens wenn ihr einen Termin ergattern konntet, kommt unbedingt einige Tage vor der theoretischen Prüfung in der Fahrschule vorbei. Wir müssen euch "freischalten" für die Prüfung und ihr müsst zeitig vorher die Prüfgebühr von 22,49€ an den TÜV überwiesen haben und dazu braucht ihr eure Listennummer, die suchen wir für euch raus. 

Jeder andere TÜV Kunde kann an den gleichen Prüfstellen Bar oder mit Karte bezahlen, nur in dem Monopol- Geschäftsfeld Fahrerlaubnis ist das nicht möglich. Der TÜV erwartet von uns Fahrschulen eure Zahlungen an ihn zu organisieren. Unglaublich aber wahr!!!


Euer Lukas



09.05.2020, 7:30, es gibt, wie ich erwartet habe, Probleme bei der theoretischen Prüfung. Der TÜV Rheinland hat(te) ein System angedacht, bei dem sich der einzelne Schüler einen Termin über eine Hotline reservieren muss. Das System ist erbärmlich gescheitert. 

Eine Fahrschülerin:

"Also ich komme wirklich nicht durch, bin heute auch extra früh aufgestanden, damit ich direkt um 7:00 Uhr anrufen kann... habe es inzwischen locker 300 mal versucht..."


Der TÜV verlangt bereits bei der praktischen Prüfung, dass wir Fahrschulen das einsammeln der Prüfgebühr für ihn übernehmen, oder dass der Fahrschüler mehrere Wochen oder Monate im voraus die Gebühr für die theoretische und praktische Prüfung überweist. Ich halte dieses Geschäftsgebaren nach wie vor für höchst unseriös, da der TÜV sich so bei jedem Schüler bis zu den Prüfungen einen zinslosen Kredit sichert und den Schülern, die ihre praktische Prüfung nie absolvieren, in vielen Fällen eine nette Spende abnötigt, da das Geld nicht automatisch, beispielsweise bei Fristablauf, erstattet wird und vielen Schülern leider der nötige Antrieb fehlt sich das Geld zurück zu erkämpfen.


Es soll ab Montag den 11.5.2020 für Fahrschulen die Möglichkeit geben für ihre Fahrschüler über eine Plattform Prüfungstermine zu reservieren. Wieder lagert der TÜV Rheinland Teile seiner Dienstleistung zu Lasten der Fahrschulen aus. Auch wir werden uns ab Montag bemühen euch zu helfen einen Termin für die theoretische Prüfung zu ergattern und euch bei der Überweisung der Prüfgebühr unterstützen, indem wir die notwendigen Daten beim TÜV abfragen und Euch zur Verfügung stellen. In wie weit wir diese zusätzliche Dienstleistung dauerhaft kostenlos anbieten können, wird sich zeigen.


Ab Dienstag den 12.5.2020 bitte ich alle, die die theoretische Prüfung absolvieren wollen vorher zu Bürozeiten in die Fahrschule zu kommen.


Euer Lukas




30.4.2020, 21.00, ein paar Sachen sind noch zu klären, aber wir werden versuchen ab der nächsten Woche den theoretischen Unterricht als Online Theorie anbieten zu können. Spätestens anfang der Woche werden wir genaueres sagen können. Bitte schaut hier nach, wann und wie wir genau starten werden. Da ich kein Freund vom "Datensammeln" bin, haben wir eure e-Mail Adressen nicht. Ihr seid untereinander besser vernetzt. Bitte sagt allen, die ihr kennt und die bei uns den Führerschein machen, dass sie mal auf diese Seite gucken sollen. DANKE!!!


Der TÜV Rheinland hat jetzt erste Ideen, wie die Wideraufnahme der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen aussehen könnte.

 

Für theoretische Prüfungen ist vorerst folgendes Procedere angedacht. Ab dem 2.5.2020 ist es möglich sich einen Termin für eine theoretische Prüfung telefonisch zu reservieren. Die Gebühren in Höhe von 22,49€ müssen vor der Prüfung überwiesen werden und gebucht sein. Mir ist bisher nicht mitgeteilt worden, wie das genau funktionieren soll, mir ist bisher noch keine Kontoverbindung oder ähnliches genannt worden.

Die Telefonnummer für Terminreservierungen lautet 0800-8838 8838 und soll (!?!) Montags bis Freitags von 7:00-19:00 Uhr und Samstags von 7:00-14:00 Uhr erreichbar sein.


Bitte denkt daran:

 Vor der theoretischen Prüfung muss bei uns in der Fahrschule der Vortest bestanden werden. Nur dann dürfen wir euch beim TÜV für die theoretische Prüfung "freischalten".


Bei der Durchführung der praktischen Prüfung wird es ab jetzt und vermutlich auf längere Sicht zu erheblichen Engpässen kommen. Der größte Teil unserer aaSoP (amtlich anerkannter Sachverstädiger oder Prüfer) zählt allein schon wegen des Alters zur "Risikogruppe" und wird vermutlich mittelfristig für Fahrerlaubnisprüfungen nicht zur Verfügung stehen. Bereits vor Corona ist es regelmäßig zu Engpässen gekommen. Wir werden selbstverständlich versuchen Prüfungen in ausreichender Zahl für euch zu bekommen, ich sehe da aber erhebliche Probleme auf uns alle zukommen. Heute habe ich dafür ehrlich gesagt noch keinen wirklichen Lösungsansatz, den ich euch mitteilen könnte. Wir müssen abwarten, was sich diesbezüglich in den nächsten Tagen entwickeln wird.


Bitte ruft mich an, wenn Ihr oder eure Eltern irgendwelche Fragen habt


Euer Lukas



23.4.2020,19.00, gut Ding braucht Weile.

Nach fast einer Woche haben es unsere Bundes- und Landesministerien geschafft eine Verfügung zu stricken, die es auch Fahrschulen wieder erlaubt zu arbeiten. Wir dürfen ab dem 24.4.2020 wieder unterrichten.


Wir sind dabei unsere "Praxis- Schüler" die bereits vor der Corona- Pause gefahren sind anzurufen. Wer bisher noch keine Fahrstunden hatte, aber Termine vereinbaren möchte, soll uns bitte anrufen.


Der theoretische Unterricht kann noch nicht durchgeführt werden. Die derzeit angedachten Auflagen, 1 Person pro 10 Quadratmeter, sind in Fahrschulen nicht umsetzbar.


Das Büro wird ab Montag den 27.4.2020, wie gewohnt ab 17:30 Uhr, geöffnet sein. Bitte haltet Abstand zueinander sowie zu unseren Büro- Mitarbeiterinnen. Ab Montag ist Mundschutz- Pflicht. Wir haben die Fahrschule, soweit möglich, Corona tauglich umgestaltet.


Theoretische und praktische Prüfungen sollen ab dem 3.5.2020 wieder möglich sein.


Euer Lukas




20.4.2020,11:00, heute ist uns Fahrschulen in NRW vom Landes- Verkehrs- Ministerium zugesagt worden, dass wir bis morgen die Erlaubnis bekommen werden wieder schulen zu dürfen.

Die zu erfüllenden Auflagen werden wir natürlich 1:1 umsetzen. Es wird vom Fahrlehrer und Fahrschüler ein einfacher Mundschutz während der Fahrausbildung zu tragen sein. Des Weiteren werden wir erhöhte Hygienemaßnahmen in den Schulungsfahrzeugen umsetzen.


Wir werden uns bei den Fahrschülern, mit denen wir vor der Kontaktsperre bereits gefahren sind, telefonisch melden, um Termine zu vereinbaren. Fahrschüler, die mit der Praxis anfangen wollen, Bitte ich sich bei uns zu melden.


Die Durchführung des theoretischen Unterrichtes ist derzeit nur erlaubt mit einer Person pro 10 Quadratmeter. Das hieße, für unseren Schulungsraum maximal 2 Fahrschüler. Diese Vorgabe ist jedoch entwickelt für den Einzelhandel, wo sich Kunden im Raum auch frei bewegen. Für Fahrschulen ist diese Vorgabe so nicht umsetzbar. Für den theoretischen Unterricht werden in Kürze auch umsetzbare Vorgaben gemacht...?!?

Da wir allerdings derzeit nicht wissen, wann wir auch Theorie wieder anbieten können, schließen wir derzeit keine Ausbildungsverträge ab. Deshalb ist das Büro bis auf Weiteres noch geschlossen.


Der TÜV- Rheinland hat bisher noch keine Angaben gemacht, wann es mit theoretischen und praktischen Prüfungen weitergeht. Ich werde das hier sofort kundtun, wenn in dieser Frage Klarheit besteht.


Bei Fragen ruft mich bitte an: 0171/6320610


Euer Lukas



18.4.2020, 8:45, wenn wir wissen, welche Auflagen für eine Wiedereröffnung zu erfüllen sind und wir diese erfüllen können, werden wir den Schulungsbetrieb wieder aufnehmen. Ich rechne derzeit damit, dass das im Laufe der nächsten Woche so sein wird. 

Wenn wir wissen, wann wir wieder fahren dürfen, werden wir die Fahrschüler, die vor der Schließung bereits Fahrstunden hatten anrufen, um Termine zu vereinbaren.

Alle die wissen wollen, wann das Büro wieder geöffnet wird und der theoretische Unterricht wieder anfängt, Bitte ich die Website im Auge zu behalten.


Euer 

Lukas



17.4.2020, 20:00, das Verkehrsministeriuim befürwortet eine Wiedereröffnung von Fahrschulen unter bestimmten Auflagen. Welche Auflagen das konkret sind, ist derzeit noch nicht klar. So wie es aktuell aussieht, werden wir in den nächsten Tagen unter Beachtung der bisher noch nicht bekannten Auflagen den Fahrschulbetrieb wieder aufnehmen können.

Wir müssen jetzt abwarten, was das Gesundheitsministerium und in der Folge die nachgeordneten Behörden an Auflagen für Fahrschulen erlassen. Anschließemd werden wir dann Konzepte für die Umsetzung der Auflagen erarbeiten, um dann, in hoffentlich sehr naher Zukunft, den Fahrschulbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Wie bisher auch werden wir alle behördlichen Auflagen 1:1 umsetzen.

Es gilt das Ansteckungsrisiko für Euch und für uns so gering wie möglich zu halten.


Bis hoffentlich bald Euer

Lukas



03.4.2020, 10:45, auch in NRW scheint es von der "Präsenzpflicht" im theoretischen Unterricht bald eine "Corona- Ausnahmeregelung" zu geben. Online- Theorie wird demnach vorübergehend erlaubt werden. 

Wir werden das in unserer Fahrschule nicht anbieten, denn es wird Euch nicht den gewünschten Zeitvorteil bringen.


Um die theoretische Prüfung machen zu können, ist die vorherige Anmeldung bei der Führerscheinstelle/Amt zwingend notwendig und die wird, wie auch der zur Anmeldung notwendige 1. Hilfekurs und Sehtest erst nach Corona möglich sein. Die Bearbeitungszeit für den sogenannten "Prüfauftrag" lag schon vor Corona bei mindestens 2, eher 4 Wochen.


Das bedeutet, ihr könntet jetzt zwar online den theoretischen Unterricht "abhaken", dies bringt euch aber keinerlei "Zeitvorteil", da die Papiere, die für die theoretische und praktische Prüfung zwingend notwendig sind, erst ca. 2-4 Wochen nach Corona da sein werden. Wenn ihr jetzt mal ehrlich zu euch selber seid, hättet ihr bis dahin eh vieles von dem vergessen, was ihr jetzt im "Online- Unterricht" gelernt hättet.


Ich halte es für Scharlatanerie euch jetzt Ausbildungsverträge anzudrehen und Online- Theorie zu verkaufen. Wir werden nach Corona mehr Theorie anbieten, sodass euch kein Zeitverlust entstehen wird.


Alles Gute, bleibt gesund


Euer Lukas



26.3.2020, 20:45, auch in schlechten Zeiten gibt es gute Nachrichten. Wenn Eure Papiere in der "CORONA- PAUSE" ablaufen sollten, wird die Frist verlängert werden. Das soll unkompliziert möglich sein. Es macht vermutlich wenig Sinn, wenn ihr das selber versucht. Gebt mir einfach Bescheid und ich werde mich darum kümmern. 


Alles Gute

Euer 


Lukas



25.3.2020, 10:00, inzwischen ist es ziemlich sicher, dass jegliche Ausbildung, also Theorie und Praxis bis mindestens 19.4.2020 kraft eines ministeriellen Erlasses untersagt ist. Wir werden selbstverständlich auch weiterhin jede behördliche Anordnung 1:1 umsetzen.

Im Internet kursieren Gerüchte, es gäbe "online- Theorie". So etwas ist nach wie vor ganz eindeutig verboten, denn im theoretischen Unterricht gilt "Präsenzpflicht". Alles andere ist unzulässig und wird es vermutlich auch bleiben.

Wer die Zeit zum lernen nutzen möchte, dem kann ich gerne Lehrmaterial zukommen lassen. Ruft mich einfach an. Bedenkt dabei aber bitte, dass ihr in 5,6,...Wochen, wenn ihr die theoretische Prüfung dann machen könnt, gegebenfalls alles vergessen habt und dann neu lernen müsst.


Wie ich bereits am 17.3.2020 vermutet habe, hat der TÜV am 19.3.2020 seine Fahrerlaubnisprüfungen in Theorie und Praxis bis auf weiteres eingestellt.


Wir wünschen allen gute Gesundheit

Euer

Lukas



17.3.2020, 11:35, soeben sind ausdrücklich auch Fahrschulen durch einen ministeriellen Erlass geschlossen worden. Der theoretische als auch der praktische Unterricht ist bis auf weiteres eingestellt.


Es wäre erlaubt das Büro zu öffnen und Ausbildungsvertrtäge abzuschliessen. Da ich nicht weiß, wann wir weiter unterrichten dürfen, hielte ich das allerdings für ein sehr unseriöses Geschäftsgebaren.


Ich gehe derzeit davon aus, dass auch die theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen nicht durchgeführt werden dürfen, habe dazu allerdings derzeit keine genaueren Informationen.


Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich diese hier veröffentlichen. Bezüglich praktischer Fahrstunden werden wir uns bei euch melden sobald der Erlass aufgehoben wird oder das Erteilen von Fahrstunden wieder zulässig ist.


Wenn Ihr oder Eure Eltern Fragen und/oder Anregungen habt, bitte ich Euch mich anzurufen.


Wir wünschen Euch und Euren Familien alles Gute!

Bis hoffentlich bald


Euer Lukas